Elektronische Übermittlung von Bilanzen an die Finanzverwaltung - XBRL-Format
In § 5b EStG ist die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen ab 2011 gesetzlich verankert. Technisch soll die Übertragung im sog. XBRL-Format erfolgen (vgl. u.a. BMF vom 19.01.2010 - IV C 6 - S 2133-b/0); damit wird es dann neben dem Elster- (Steuererklärungsdaten) und COALA-Verfahren (LSt-Bescheinigungen) ein weiteres Übertragungsverfahren geben.
Bei XBRL handelt es sich um eine komplexe Abbildungsstruktur mit einer eigenen, sehr umfangreichen Bezeichnungssprache für die einzelnen Elemente einer Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung ("Taxonomie"). Für Anwender der FIBU-Software ist diese zukünftige Verpflichtung nicht mit Umstellungsarbeiten verbunden, weil die FIBU-Software schon jetzt intern mit dieser Taxonomie arbeiten sollte. Dieses Format wird z. B. für die Publikation von Bilanzen zum elektronischen Bundesanzeiger verwendet. Weitere Informationen siehe www.xbrl.de.